Zoll

Alle Zollverfahren werden von Vertretern des Staatlichen Zolldienstes der Ukraine (SZdU) durchgeführt, dieser Dienst ist ein zentrales Exekutivorgan mit dem besonderen Status, der die Realisation der staatlichen Politik im Bereich des Zollwesens gewährleistet. Der Staatliche Zolldienst der Ukraine wurde im Jahre 1991 errichtet, mit dem Zweck die Tätigkeit der Zollbehörden, der spezialisierten Zolldienststellen und der Organisationen, die die Gesetze der Ukraine in Kraft einführen, zu steuern, koordinieren und kontrollieren.

Die Ukraine ist Mitglied der internationalen und regionalen Organisationen: Weltzollorganisation, Welthandelsorganisation, Organisation für Demokratie und Entwicklung, GUS.

Die Ukraine hat die folgenden internationalen Konventionen, die das Zollwesen angehen, unterzeichnet:

Die Konventionen der Weltzollorganisation:

  • Die Konvention über die Gründung von Customs Cooperation Council;
  • Internationale Konvention über das harmonisierte System der Beschreibung und Kodierung der Waren;
  • Internationale Konvention über die Harmonisierung und Vereinfachung der Zollverfahren;
  • Die Konvention über die zeitliche Zulassung der Warenmuster zum Zollgebiet der Ukraine;
  • Internationale Konvention über die gegenseitige Amtshilfe bei der Vorbeugung, Ermittlung und Verhinderung der Zolldelikte (Nairobi);
  • Internationale Konvention über die gefahrlosen Container.

Die Konventionen und Beförderungsverträge UNECE:

  • Zollkonvention über die internationale Güterbeförderung unter Verwendung von Carnet-TIR;
  • Internationale Konvention über die Harmonisierung der Grenzkontrolle des Durchlasses von Gütern;
  • Übereinkommen über die internationale Beförderung der leichtverderblichen Lebensmittel und der Ausrüstung für ihre Beförderung.

Ankunft in die Ukraine

Bei der Ankunft in die Ukraine muss man die Grenz- und Zollformalitäten durchgehen. Bei der Befolgung der folgenden Empfehlungen sparen Sie Ihre Zeit und Energie.

Grenzkontrolle

Für die Einreise in die Ukraine brauchen Sie das gültige ukrainische Visum. Derzeit ist unmöglich das Visum an der Grenze zu verschaffen (außerdem Flughafen in Odessa, wo die Bürger aus der Türkei das Visum bei der Ankunft in die Ukraine erhalten können), und mehr noch soll das gültige Visum im Pass noch vor der Ankunft in die Ukraine sein.

Vorweisend einem Zollinspektor einen Pass mit gültigem Visum erhalten Sie eine Immigrationskarte, die eine Aufenthaltsbewilligung im Land ist. Diese Karte enthält Ihre persönliche Informationen, und zwar: Ihr Name, Passnummer, vorläufige Zeit des Aufenthalts im Land u.a. An der Grenze wird Ihr Pass registriert. Es wird die letzte Prozedur der Registrierung, falls die Aufenthaltszeit im Land nicht mehr als 6 Monate ist. Man soll erinnern, dass die Registrierung für die kurzfristigen Besuche in die Ukraine in Visum- und Meldeamt seit 2001unverbindlich ist.

Bitte, behalten Sie die Immigrationskarte. Sie kann jederzeit während des Aufenthalts im Land bis dem Moment der Ausreise notwendig sein.

Zollkontrolle

Diese folgende Etappe wird die letzte Formalität, die Sie durchgehen müssen. Untengenannte Regeln helfen Ihnen, potentielle Probleme bis dem Moment der Ausreise zu vermeiden. Versichern Sie sich, dass Sie die Zolldeklaration erhalten und ausfüllen, falls es Ihnen notwendig ist. Die Deklaration soll in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Eine, die mit dem personalen Stempel vom Zollinspektor beglaubigt ist, bleibt bei Touristen, andere – im Zollamt.

Man darf in die Ukraine einführen:

  • Bargeld und Reiseschecks im Betrag bis 10 000 USD, wenn die eingeführte Summe mehr als 3000 USD ist, soll sie deklariert werden;
  • Edelmetalle, deren Gesamtgewicht mehr als 100 Gramme pro Person (unabhängig von Alter) beträgt, sollen deklariert werden;
  • Schecks, die von ausländischen Banken und Nicht-Bankorganisationen herausgegeben sind und die mehr als 50 000 USD (oder Äquivalent in einer anderen Währung) betragen, sollen deklariert werden;
  • Spirituosen: Wein – 1 Liter, Bier – 2 Liter, starke Getränke (Whisky, Wodka u.a.) – 2 Liter;
  • Tabakwaren: Zigaretten – 200 St., Tabak – 200 Gramme;
  • Produkte, deren Gesamtwert weniger als 50 EUR beträgt;
  • Waren mit Wert weniger als 200 EUR und mit Gewicht bis 50 kg.

Für die Einführung der Schecks, Bargeld und Edelmetalle, deren Wert mehr als das zulässige Limit betragen wird, ist es nötig die Registrierung von Nationalbank der Ukraine (Form № 5).

Mehrere Warenmenge mit dem größeren Gewicht werden mit den zollamtlichen und anderen Steuern belegt.

Waren, deren Gewicht mehr als 50 aber wenig als 100 kg ist und mit Wert weniger als 1000 EUR werden mit 20% Zollsteuer und 20% Mehrwertsteuer belegt.

Waren, deren Gewicht mehr als 100 kg ist und mit Wert mehr als 1000 EUR werden auf der Grundlage des kommerziellen Kurses belegt.

Verbote und Beschränkungen:

Die radioaktiven, chemischen oder anderen schädlichen Stoffe; Pornographie; jede Druckwerke oder Aufzeichnungen, die Kriegsaktion, Brutalität, rassistische, ethnische oder religiöse Diskriminierung propagieren und die verfassungsfeindlichen Aktionen popularisieren.

Die folgenden Warenarten haben die Beschränkungen oder erfordern eine besondere Registrierung: jede Waffenart; Tiere; Radioelektronik und Hochfrequenzgeräte; medizinische Präparate (wenn Anzahl mehr als 5 Packungen ist oder Anzahl, die für einen vorgeschriebenen Verlauf der Behandlung erforderlich ist); betäubende und psychotrope Stoffe; Geräte für Rauchen des Opiums und Marihuanas.

Versichern Sie sich, dass Sie die Zolldeklaration ausfüllen, in der Sie über die von Ihnen auf das Territorium der Ukraine eingeführten Wertsachen: Geld, Reiseschecks, kostbare Ausrüstungen, Schmucksachen u.a. erklären.

Nach der Vorlegung dieser Deklaration einem Zollinspektor, behalten Sie sie. Dieses Dokument kann Ihnen beim Verlassen des Landes, für die Bezahlung der Zollsteuer notwendig sein, und die Summe, die mehr als 1000 USD beträgt, kann nur bei Vorhandensein von dem Genehmigungsschreiben der ukrainischen Nationalbank ausgeführt werden, außer falls in Ihrer Zolldeklaration angegeben wird, dass Sie mehr als 1000 USD bei der Einreise ins Land haben.

Verlassen der Ukraine

Beim Verlassen der Ukraine sollen Sie die Ausreisezolldeklaration ausfüllen, um die Wertsachen, die Sie aus dem Land ausführen wollen, anzugeben, und zwar die in der Einreisezolldeklaration nicht angegebenen Wertsachen, die mit der Zollsteuer und Abgabe belegt werden.

Unten finden Sie eine Liste der Sachen, die für den Export aus der Ukraine erlaubt sind:

  • Bargeld und Reiseschecks im Betrag bis 10 000 USD und die auf das Territorium der Ukraine eingeführt waren, wenn die ausgeführte Summe mehr als 3 000 USD ist, soll sie in schriftlicher Form deklariert werden. Doch aber kann sie nicht mehr als die eingeführte Summe sein;
  • Bargeld in ukrainischer Währung, dessen Summe mehr als 10 000 USD ist, soll auch deklariert werden;
  • Erinnerungsmedaillen aus Gold und Silber, deren Nominalwert in ukrainischer Währung nicht mehr als 5 000 ist. Wenn ihr Wert höher ist, soll es schriftlich deklariert werden;
  • Edelmetalle, deren Gesamtgewicht nicht mehr als 100 Gramme pro Person (unabhängig von Alter) beträgt;
  • Schecks, die von ausländischen Banken und Nicht-Bankorganisationen herausgegeben sind und die nicht mehr als 50 000 USD (oder Äquivalent in einer anderen Währung) betragen und die ins Land eingeführt werden (in der Einreisezolldeklaration angegeben wird), sollen deklariert werden.

Für die Ausführung der Schecks, Bargeld und Edelmetalle, deren Wert mehr als das zulässige Limit betragen wird, ist es nötig die Registrierung von Nationalbank der Ukraine (Form № 3).

Waren mit Wert mehr als 100 000 EUR werden als der kommerzielle Warenexport betrachtet und mit der Steuer nach dem kommerziellen Kurs belegt.

Verbote und Beschränkungen:

Verbotene Objekte: die radioaktiven, chemischen und anderen schädlichen Stoffe; Edelmetalle, Edelsteine und Kulturwerte mit dem Ziel der Entfremdung; Industrieausrüstungen und ihre Zubehöre; und noch einige Sachen, deren Liste ständig variiert wird.

Die folgenden Warenarten haben die Beschränkungen oder erfordern eine besondere Registrierung: jede Waffenart; Tiere; Radioelektronik und Hochfrequenzgeräte; medizinische Präparate (wenn Anzahl mehr als 5 Packungen ist oder Anzahl, die für einen vorgeschriebenen Verlauf der Behandlung erforderlich ist); betäubende und psychotrope Stoffe; Geräte für Rauchen des Opiums und Marihuanas; wertvolle Kunstwerke wie Originale der Malerei, Bildhauerei, Antiquitäten, Moneten u.a.

Um irgendwelche Probleme mit dem Export von Bildern aus der Ukraine zu vermeiden, empfehlen wir, eine Lizenz für den Export von Ihrem Kauf zu erwerben (es ist leicht zu bekommen).